
Durch den Beschluss des Bundessozialgerichtes gehören Rauchmelder für gehörlose Menschen dem grundlegenden Bedürfnis der Sicherheit sowie dem Grundbedürfnis zum eigenständigen Wohnen. Somit wurden die Krankenkassen dazu verurteilt, die Kosten für spezielle Rauchmelder für Gehörlose zu übernehmen.
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