Bayern stoppt Gehörlosengeld: Die Verfassungspflicht wird ignoriert!

2025-12-03 Bild BAYERN STOPPT

Genau am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen sendet die bayerische Staatsregierung ein klares Signal der Ungleichbehandlung. Die Ankündigung des CSU-Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek, die Einführung des Bayerischen Gehörlosengeldes für den Doppelhaushalt 2026/2027 auszusetzen, stellt die Nichteinhaltung eines zentralen Koalitionsversprechens dar.

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. und das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern fordern die Staatregierung in einer gemeinsamen Pressemitteilung vehement auf, diesen Fehler in den laufenden Haushaltsberatungen zu korrigieren.

Die zentrale Botschaft des Verbandes:

Das Gehörlosengeld ist keine freiwillige Sozialleistung, sondern ein verfassungsrechtlich gebotener Nachteilsausgleich gemäß Artikel 118a der Bayerischen Verfassung.

Während Bayern für andere Sinnesbehinderungen (Blindheit, Taubblindheit) substanzielle Leistungen erbringt, bleiben die rund 10.000 gehörlosen Bürgerinnen und Bürger weiterhin bei 0 Euro. Diese selektive Verweigerung manifestiert eine interne Diskriminierung.

Wir fordern Ministerpräsident Dr. Markus Söder und die Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern auf, das Koalitionsversprechen einzulösen und die notwendigen Mittel für ein bayerisches Gehörlosengeld sofort und dauerhaft im Doppelhaushalt 2026/2027 bereitzustellen.

Hier finden Sie die vollständige gemeinsame Pressemitteilung (02.12.2025) als PDF.

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