PM - Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscherin verweigert

202010 BildBilingualIn Suhl im Kindergarten „Arche Noah“ wurden die Eltern der Vorschulkinder zum Elternabend eingeladen. Die Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscherin wurde ihnen durch einen Fehler im Gesetz verweigert.

Deaf-Service-Interview mit Manuel Löffelholz, Vorsitzender des Vereins für Bilinguale Bildung: Laut Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also das Jugendamt, für die Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherkosten zuständig. Durch einen Fehler im Gesetz sind Eltern mit CODA-Kindern (CODA = Children of Deaf Adults, Kinder gehörloser Eltern) ausgeschlossen“, so Manuel Löffelholz.

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