Krankenkassen müssen Rauchmelder bezahlen!

201409 BildRauchmelder

Durch den Beschluss des Bundessozialgerichtes gehören Rauchmelder für gehörlose Menschen dem grundlegenden Bedürfnis der Sicherheit sowie dem Grundbedürfnis zum eigenständigen Wohnen. Somit wurden die Krankenkassen dazu verurteilt, die Kosten für spezielle Rauchmelder für Gehörlose zu übernehmen.

Infoblatt von Baden-Württemb.             Weiterführende Links

   

Corona

Instagram

Unser LV in Facebook

Notfallbereitschaft
EUTB in Gebärdensprache
Termine
13.02.25
Landesseniorenleitertagung
26.04.25
LV-Mitgliederversammlung
29.05. - 01.06.25
Frauenseminar
26.06.25
Landesseniorentag
06.09. - 13.09.25
Koda-Familienwoche
10.10. - 12.10.25
LV-Infotagung in Schweinfurt
21.11. - 23.11.25
Multiplikatorenseminar in Neumarkt
Werbung

banner_grafik_eicher170x125