Infos zur Maskenpflicht in Gebärdensprache

2020-04-26 Maskenpflicht Bayern DGSMarkus Meincke erklärt in Gebärdensprache, was bei Maskenpflicht zu beachten ist. Die Maskenpflicht gilt ab Montag, 27.4.2020 in allen Geschäften und im öffentlichen Nachverkehr.

Lt. FAQ des BR darf die Maske zur besseren Kommunikation NICHT heruntergezogen werden:

Wie sollen Gehörlose mit der Maskenpflicht umgehen?

Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt laut dem bayerischen Gesundheitsministerium für alle gleich, soweit dies nicht aus zum Beispiel medizinischen Gründen unmöglich ist. Innerhalb von Geschäften, sowie im ÖPNV ist es laut Ministerium nicht erlaubt, den Mund während der Kommunikation mit Gehörlosen offenzulegen.

Bei Verstößen drohen 150 € Bußgeld.

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