Maskenpflicht ab 27.4.

Mundschutz Corona

UPDATE: Gehörlose sind NICHT von der Maskenpflicht befreit. Wir entschuldigen uns für die Falschinformation. Lt. Pressemitteilung von Herrn Kiesel (Bay. Landesbehindertenbeauftragter) gilt die Befreiung von der Maskenpflich z.B. für Menschen mit Beatmungsgeräten, aber nicht für Gehörlose.

Ab Montag, den 27.04.2020 gilt in Bayern eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und Geschäfte.

Zu den den Schwierigkeiten der Mundschutzpflicht haben der Deutsche Gehörlosenbund und der Landesbehindertenbeauftragte von Schleswig-Holstein Pressemitteilungen veröffentlicht:


Pressemitteilung vom Deutschen Gehörlosenbund
Pressemitteilung von Dr. Ulrich Hase, Landesbehindertenbauftragter Schleswig-Holstein

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