Bericht von der Arbeitstagung 2007 in Nürnberg

Am 31. März 2007 fand die Arbeitstagung der Frauenvertretung des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen e.V. im Gehörlosenzentrum in Nürnberg statt.

Die Landesfrauenbeauftragte Carmen Geyer begrüßte um 10.30 Uhr 28 anwesende Frauen. Sie freute sich für das Kommen, obwohl das Programm kurzfristig angesetzt wurde.
Sie bat um Verständnis. Sie begrüßte den Referenten Herrn Jochen Schweizer, Mitarbeiter von der Arbeiterwohlfahrt Mittelfranken. Er wird einen Vortrag halten. Fragen können gleich gestellt werden. Die Dolmetscherin Marion Rexin wurde begrüßt, die den Vortrag in Gebärdensprache übersetzte.

 

Herr Jochen Schweizer stellte sich kurz vor: Er ist ehrenamtlicher Betreuer bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Mittelfranken. Er sprach kurz über seine Aufgaben als Betreuer und ging dann zum Vortrag über. Er sprach über das Thema "Vorsorgen für die eigene Gebrechlichkeit" und machte einen "Vergleich zwischen Vollmacht und Betreuung".
Wenn man alt und schwach ist, an Demenz leidet, oder durch Unfall nicht mehr in der Lage ist,
sich selbst zu versorgen, was dann? Wer entscheidet in diesem Fall für den Betroffenen? Am besten ist es, vorher eine Vollmacht zu schreiben. Man kann einen Betreuer bestellen, der sich kümmert. Man kann aber auch eine Person seines Vertrauens aussuchen, bevor man einen Betreuer holt. Ein Betreuer muss / soll persönlich Kontakt zum Betreuten haben. Dieser kümmert sich um die Geschäfte, die der Betreute nicht mehr selbstständig ausüben kann. Ein Betreuer muss 18 Jahre alt sein. Es gibt Teilbetreuung und Vollbetreuung.

 

Alte, Kranke, geistig Verwirrte, Suchtkranke, Komapatienten werden von Betreuern betreut, jedoch prüft das Vormundschaftsgericht, ob man einen Betreuer braucht. Auch die Betreuungsbehörde entscheidet über den Bedarf einer Betreuung. Ein Betreuer wird vom Gericht kontrolliert und überwacht. Er muss stets einen Rechenschaftsbericht schreiben, das ist für ihn Mehraufwand.
Er bekommt aber Aufwandsentschädigung und Gerichtskosten bezahlt. Wenn man keine Familienangehörigen hat, wird ein Berufsbetreuer eingesetzt. Ca 60 - 80% sind ehrenamtliche Betreuer, der Rest ist Berufsbetreuer.
Bei der Vollmacht (Generalvollmacht) ist es so: Die Angelegenheit bleibt privat, es gibt keine Einmischung durch das Gericht. Vollmacht bedeutet: Volle Macht: Absolutes Vertrauen ist nötig.
Der Bevollmächtigte kann sofort handeln, es gibt kaum gerichtliche Kontrolle des bevollmächtigten. Es gibt aber Missbrauchsgefahr, muss aber nicht sein. Die unterschriebene Vollmacht durch den Vollmachtgeber an den Vollmachtnehmer sollte beim Notar hinterlegt werden. Es gibt Vollmacht ohne zeitliche Begrenzung, die für immer gilt, nicht nur bis zum Tod, denn nach dem Tod gibt es noch Erledigungen zu machen.

Definitionen:
Betreuung:

Gesetzliche Vertretung für Volljährige die die Angelegenheit ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Der Betreuer wird durch das Vormundschaftsgericht bestellt und kontrolliert.
Betreuungsverfügung:
Vorschlag eines Volljährigen, eine bestimmte Person als Betreuer zu bestellen bzw. ausdrücklich nicht zu bestellen, auch Lebensgewohnheiten und Wünsche für die Betreuungsführung können festgehalten werden.
Vollmacht:
Schriftliche Bestimmung einer Vertrauensperson durch einen Volljährigen, damit diese für ihn rechtsverbindliche Entscheidungen und Geschäfte treffen kann. Sie wird privatrechtlich getroffen und unterliegt grundsätzlich keiner Kontrolle.
Patientenverfügung:
Mündliche oder besser schriftlich erklärte Willensäußerung einer einwilligungsfähigen Person, durch welche sie vorsorglich für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr Äußern kann, ihre Einwilligung in bestimmte ärztliche Behandlungen erklärt oder verweigert.
Es wurden Fragen gestellt, die Herr Schweizer beantwortete. Anschließend beendete Herr Schweizer seinen Vortrag und dankte für das "Zuhören".
Carmen Geyer dankte Herrn Schweizer für den interessanten Vortrag und überreicht ihm zum Dank ein kleines Geschenk. Auch der Dolmetscherin Marion Rexin wurde gedankt.
Nach der Mittagspause ging es um das Thema Hamburgreise. Carmen Geyer bedauerte dass die geplante fünftätige Hamburgreise abgesagt werden musste. Es hatten sich kaum Frauen bei ihr gemeldet. Es gab Wortmeldungen mit verschiedenen Begründungen.
Brigitte Rothmeier sagte, ihre Frauen müssen arbeiten, Kinder betreuen, die Reise sei zu teuer.
Christine Jandy sagte: sie selbst wurde erst im Januar 2007 informiert. Der Anmeldeschluss im Februar war schon sehr knapp. Ferner ist es zu erwähnen, dass der Vorstand schon bereits im November 2006 über die geplante Hamburgreise informiert war. Weiter sagte sie, dass ihre Frauen die Urlaubsplanung bereits bei ihrem Arbeitsgeber abgegeben haben.

 


 

Nach der Diskussion meldete sich Sigrid Gast zu Wort: Sie erklärte, dass sie die Organisation
der Hamburgreise übernommen hatte. Sie hatte es geschafft, ein billiges Hotel für ca. 40 Frauen
zu bekommen. Ebenso hat sie einen Bus besorgt, der von München aus in Richtung Hamburg fährt, mit Zustiegsmöglichkeit in Nürnberg und Würzburg. Von Oberbayern haben sich 13 Frauen angemeldet, darüber war Sigrid Gast sehr froh. Sie wunderte sich, dass diesmal kaum Frauen außer aus Oberbayern, Interesse haben, an der Reise teilzunehmen. Obwohl bei der letzten Arbeitstagung im letzten Jahr darüber informiert wurde und viele begeistert waren.
Sigrid Gast konnte die Reservierung rechtzeitig stornieren ohne Gebühr. Sie bedauerte sehr, dass es nicht geklappt hatte. Sie hatte auch ein schönes Programm für den Aufenthalt in Hamburg vorbereitet. Darunter den Besuch der Geschäftsstelle des Deutschen Gehörlosen Bundes und des Gebärdenwerkes.

Carmen Geyer informierte noch über folgende Themen:
- Frauenpolitische Seminar findet vom 28.-30 September 2007 in Wildbad Kreuth statt.
Sie hatte es nicht mehr geschafft, das Begleitschreiben fertig zu machen und heute zu verteilen. Die Flyers werden mit einem Begleitschreiben an die Bezirksfrauenbeauftragten verschickt.
Es sind max. 25 Frauen am Seminar zugelassen. Zwei Dolmetscherinnen werden anwesend sein. Anmeldeschluss ist 23. Juli bei ihr.
- 6.Bayerische Landestreffen 2008, das vom 21.-25 Mai in Nürnberg stattfinden wird.
Die Arbeitstagung im April fällt somit aus.
- Ehrenfeier Der stellvertretende Landesvorsitzende Helmut Rühr hatte zur Ehrenfeier "40 Jahre Vorstandstätigkeit im Landesverband, 25 Jahre 1.Landesvorsitzender, 66. Geburtstag von Rudolf Gast" eingeladen. Alle Vereine und alle Mitglieder waren eingeladen. Es gab eine lebhafte Diskussion wegen Informationsmangel seitens der Vereinsvorsitzenden.
Sigrid Gast klärte die Frauen auf, dass wirklich alle Mitglieder, nicht nur der Vereinsvorstand eingeladen waren. Informationen gab es im Internet und im Hörgeschädigten -Forum des Bayerntextes. Wer Interesse hat, soll sich einfach bei Helmut Rühr per Fax anmelden.

Um 15.30 Uhr schloss Carmen Geyer die Arbeitstagung und wünschte allen eine gute Heimfahrt.

Bericht: Sigrid Gast
Fotos: Brigitte Rothmeier

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